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   BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20   

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BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20 (https://dejure.org/2021,19106)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2021 - 1 StR 507/20 (https://dejure.org/2021,19106)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 1 StR 507/20 (https://dejure.org/2021,19106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 1 AufenthG
    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 95 Abs. 2 Nr. 2, § 96 Abs. 1 Nr. 2 Variante 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB, § 97 Abs. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 AufenthG, § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 267 Abs. 4, Abs. 3 StGB, § 96 Abs. 2 Nr. 1, § 46 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens bzgl. Vorsatzes des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat; Unmittelbares Ansetzen zur hinreichenden Gefährdung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens bzgl. Vorsatzes des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat; Unmittelbares Ansetzen zur hinreichenden Gefährdung des ...

  • rechtsportal.de

    Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens bzgl. Vorsatzes des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat; Unmittelbares Ansetzen zur hinreichenden Gefährdung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    a) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 66 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).

    Die objektiven Voraussetzungen des Versuchs sind erfüllt, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, mit der er nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Förderung der präsumtiven Bezugstat ansetzt, wobei allerdings eine wertende Konkretisierung geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 4 mwN).

    Maßgebend ist dabei, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, aaO, mwN und vom 13. Januar 2015, aaO).

    Insbesondere ergibt sich aus den Feststellungen nicht, dass der jeweils vom Angeklagten unterstützte Ausländer kurz davor stand, unwahre Angaben gegenüber der jeweiligen Ausländerbehörde zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO, Rn. 67).

    Vor Ausstellung des jeweiligen Zertifikats bestand demnach von vornherein keine Gefahr, dass der Auftraggeber mittels des Zertifikats falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde macht, so dass das durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut - die Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens vor Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021, aaO und vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18; BeckOK AuslR/Hohoff, 29. Ed., AufenthG § 95 Rn. 91) - gerade noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet war.

    Die Unterstützungshandlungen des Angeklagten stellen sich insoweit jeweils als bloße - straflose - Vorbereitungshandlungen dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO).

  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    a) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 66 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).

    Maßgebend ist dabei, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, aaO, mwN und vom 13. Januar 2015, aaO).

  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    Die objektiven Voraussetzungen des Versuchs sind erfüllt, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, mit der er nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Förderung der präsumtiven Bezugstat ansetzt, wobei allerdings eine wertende Konkretisierung geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 4 mwN).

    Maßgebend ist dabei, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, aaO, mwN und vom 13. Januar 2015, aaO).

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    Vor Ausstellung des jeweiligen Zertifikats bestand demnach von vornherein keine Gefahr, dass der Auftraggeber mittels des Zertifikats falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde macht, so dass das durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut - die Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens vor Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021, aaO und vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18; BeckOK AuslR/Hohoff, 29. Ed., AufenthG § 95 Rn. 91) - gerade noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet war.
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    Vor Ausstellung des jeweiligen Zertifikats bestand demnach von vornherein keine Gefahr, dass der Auftraggeber mittels des Zertifikats falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde macht, so dass das durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG geschützte Rechtsgut - die Sicherung des ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahrens vor Falschangaben im Interesse materiell richtiger Entscheidungen und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021, aaO und vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 Rn. 42; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140 Rn. 18; BeckOK AuslR/Hohoff, 29. Ed., AufenthG § 95 Rn. 91) - gerade noch nicht in dem erforderlichen Maße gefährdet war.
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20
    a) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 66 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).
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